Maskenpflicht in der Grundschule
21.März 2021
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, Ihren Kindern ab morgen eine medizinische Maske mit in die Schule zu geben. Denn ab Montag, den 22. März 2021 gilt auch in der Grundschule die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske innerhalb und außerhalb des Unterrichts.
Es wäre sinnvoll, wenn Sie Ihren Kindern eine Plastikbox oder einen ZIPPER-Beutel mit mehreren Masken in die Schultasche packen. So sind die Kinder gleich über mehrere Tage versorgt. Selbstverständlich werden die Lehrkräfte Ihren Kindern die Möglichkeit geben, immer mal wieder „Luft zu holen“.
Weiterhin gilt: Für die Kinder besteht keine Präsenzpflicht, d.h. die Eltern können wie bisher entscheiden, ob die Schulpflicht ihrer Kinder in Präsenz oder im Fernlernen erfüllt wird. Bitte teilen Sie der/dem Klassenlehrer/in schriftlich mit, wenn Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen wird.
Die Verpflichtung zur Teilnahme an schriftlichen Leistungsfeststellungen in der Präsenz besteht für die Kinder auch dann, wenn sich die Eltern gegen eine Teilnahme am Präsenzunterricht entschieden haben.
Sobald uns weitere Informationen erreichen, werde ich Sie selbstverständlich informieren.
Freundliche Grüße
gez. Steffi Kalt, Konrektorin